Entlastung für pflegende Angehörige: Das neue Entlastungsbudget ist da!

So nutzen Sie jetzt 3.539 € flexibel

Kennen Sie das Gefühl, zwischen dem eigenen Beruf, der Familie und der Sorge um Ihre Eltern aufgerieben zu werden? Sie möchten Ihrer Mutter oder Ihrem Vater das beste Leben im eigenen Zuhause ermöglichen, aber der Organisationsaufwand und der ständige "Antrags-Dschungel" bei den Kassen rauben Ihnen den letzten Nerv. Eine kleine Auszeit? Fühlt sich oft unmöglich an.

Gute Nachrichten: Genau hier gibt es jetzt eine entscheidende Verbesserung! Seit dem 1. Juli 2025 ist eine Reform in der ambulanten Pflege in Kraft getreten. Die komplizierten Regelungen zur Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gehören der Vergangenheit an. Dies ist ein wichtiger Schritt, um pflegende Angehörige zu entlasten.

Wir erklären Ihnen einfach und verständlich, was das neue Entlastungsbudget für Sie bedeutet und wie Sie es ab sofort für die dringend benötigte Pause nutzen können. 
 

Das Problem bisher: Zwei unhandliche Töpfe und starre Regeln
 

Bislang mussten sich pflegende Angehörige mit zwei getrennten Budgets herumschlagen:

  • Verhinderungspflege (1.612 €): Für die stunden- oder tageweise Ersatzpflege zu Hause.
  • Kurzzeitpflege (1.774 €): Für die vorübergehende Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung.

Wer das eine für das andere nutzen wollte, musste Gelder kompliziert "umwidmen". Und das Schlimmste: Der Anspruch auf Verhinderungspflege bestand erst, nachdem man mindestens sechs Monate gepflegt hatte – eine unfaire Hürde für alle, die plötzlich in eine Pflegesituation geraten. Für Angehörige bedeutete das: noch mehr Koordination, noch mehr Zeitmangel, noch mehr Stress.
 

Die Lösung seit 1. Juli 2025: Der gemeinsame Jahresbetrag als Entlastung für den Pflege-Alltag

Der Gesetzgeber hat diese Hürden erkannt und beseitigt. Die neue Regelung schafft Klarheit, Flexibilität und bietet Ihnen als pflegende/r Angehörige/r sofortige Unterstützung.


Hier sind die drei wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

1. Ein flexibler Topf statt zwei: Das Entlastungsbudget

Die bisherigen Beträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden in einem einzigen, großen Budget zusammengefasst.

  • Vorher: 
    Getrennte Töpfe (1.1612 € Verhinderungspflege + 1.774 € Kurzzeitpflege) 
    Komplizierte "Umwidmung" der Budgets notwendig
     
  • Nachher:
    Ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.359 € für Pflegegrad 2 bis 5
    Voll flexibel nutzbar für stundenweise Ersatzpflege, Tagespflege oder Kurzzeitpflege in einer Einrichtung

Ihr Vorteil: Kein bürokratischer Aufwand mehr! Sie entscheiden, wofür Sie das Geld einsetzen, um sich eine Pause zu verschaffen. Das bedeutet weniger Kopfzerbrechen bei der Kostenübernahme.
 

2. Keine Wartezeit mehr

Die starre "Vorpflegezeit" von sechs Monaten wurde ersatzlos gestrichen.

Ihr Vorteil: Der Anspruch auf das Entlastungsbudget besteht sofort ab der Zuerkennung von Pflegegrad 2. Das ist eine immense Hilfe, gerade wenn der Pflegefall unerwartet eintritt und Sie plötzlich vor Notfällen stehen.
 

3. Mehr Zeit für Ihre Auszeit

Sie können die Ersatzpflege nun länger in Anspruch nehmen.

Ihr Vorteil: Der Anspruch wird von bisher sechs Wochen auf bis zu acht Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr verlängert. In dieser Zeit wird Ihnen zudem weiterhin die Hälfte Ihres Pflegegeldes ausgezahlt. Endlich eine längere Pause, um wirklich neue Kraft zu tanken!


Und was ist mit Pflegegrad 1? Wichtige Klarstellung zur Kostenübernahme.

Das neue Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 € richtet sich speziell an Personen mit Pflegegrad 2 bis 5. Für Versicherte mit Pflegegrad 1 bleibt es beim Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat. Dieser Betrag ist ebenfalls für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen vorgesehen, ist jedoch getrennt vom hier beschriebenen Entlastungsbudget zu betrachten.

 

So reichen Sie Ihre Belege bei der Pflegekasse ein:

Die gute Nachricht ist: Sie müssen keine komplizierten Formulare für die Beantragung des Entlastungsbudgets ausfüllen. Der Anspruch entsteht mit der Zuerkennung von Pflegegrad 2 (oder höher). Es geht vielmehr darum, die bereits in Anspruch genommenen Leistungen zur Erstattung einzureichen.

 

1. Rechnungen prüfen und vorbereiten

Bevor Sie etwas abschicken, überprüfen Sie jede Rechnung noch einmal genau auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sortieren Sie Ihre Belege chronologisch, das erleichtert später die Übersicht.

2. Formular der Pflegekasse nutzen (optional, aber empfohlen)

Viele Pflegekassen bieten auf ihren Websites oder auf Anfrage spezielle Formulare zur Einreichung von Leistungsnachweisen für die sogenannte "Verhinderungspflege" oder "Kurzzeitpflege" an (auch wenn es jetzt ein gemeinsames Budget ist, nutzen die Kassen oft noch die alten Bezeichnungen). Diese Formulare sind darauf ausgelegt, alle notwendigen Informationen abzufragen und erleichtern der Kasse die Bearbeitung.

Was, wenn es kein spezielles Formular gibt? 
Kein Problem! Sie können Ihre gesammelten Rechnungen auch formlos per Post einreichen. Fügen Sie dann ein kurzes Anschreiben bei, in dem Sie Ihren Namen, den Namen der pflegebedürftigen Person, die Pflegeversicherungsnummer und den Hinweis "Antrag auf Erstattung aus dem Entlastungsbudget für [Monat/Zeitraum]" vermerken.

3. Kopien anfertigen!

Ganz wichtig: Senden Sie niemals Originalbelege ein! Machen Sie von allen Rechnungen und Quittungen Kopien für Ihre eigenen Unterlagen. Falls etwas auf dem Postweg verloren geht oder es Rückfragen gibt, haben Sie immer einen Nachweis.

4. Einreichen per Post oder online

Die meisten Pflegekassen bevorzugen die Einreichung per Post. Achten Sie darauf, die korrekte Adresse Ihrer Pflegekasse zu verwenden (oft ist es eine spezielle Leistungsabteilung).

Einige Kassen bieten mittlerweile auch die Möglichkeit zur Online-Einreichung über ein Kundenportal oder per E-Mail an. Prüfen Sie die Website Ihrer Pflegekasse, ob dieser Service angeboten wird. Das spart Porto und Zeit!

5. Den Überblick behalten

Nachdem Sie die Unterlagen eingereicht haben, notieren Sie sich das Datum der Einreichung. Die Bearbeitungszeit kann je nach Kasse variieren. Bei Rückfragen können Sie sich auf Ihre Notizen und Kopien beziehen.

Das neue Entlastungsbudget ist ein echter Meilenstein und ein klares Signal der Politik: Die unschätzbare Leistung von pflegenden Angehörigen verdient mehr Unterstützung und weniger Bürokratie.

Wir wissen, dass der Pflege-Alltag auch mit diesen Verbesserungen eine Herausforderung bleibt. Wo findet man schnell einen qualifizierten Dienstleister, dem man vertrauen kann? Wer ist kurzfristig verfügbar? Und wer kann direkt mit der Kasse abrechnen? All diese Schmerzen kennen wir und lösen diese in Zukunft mit easysenior für Sie! Folgen Sie uns auf Facebook, um keine Neuigkeiten zu verpassen. 
 

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